Bauen

Realteilig

[Realteilung]

Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird, d.h. jedes Kind bekommt den gleichen Anteil des zur Verfügung stehenden Erbgutes. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, so dass die Anzahl von Kleinstparzellen mit der Zeit ansteigt.

Im obigen Artikel über die Lebensweise haben wir mitbekommen, wie viele Bauten das Selbstversorgersystem verlangte. Durch die Erbteilung war der Boden so verzettelt, dass man in der Regel für den gleichen Zweck mehrere Bauten brauchte. Da aber meistens die Bodenfläche so klein war, brauchte man nie die ganze Baute und der Nachbar hatte das gleiche Problem, deshalb tat man sich zusammen und baute Scheunen, Ställe, Speicher und Stadel gemeinsam. Bei Scheunen und Ställen (gewöhnlich boten die Ställe Platz für 6 bis 10 Kühe) wurde halbiert oder gedrittelt, bei Speichern (Vorräte) habe ich schon Bauten mit bis zu sieben Besitzern gesehen. Beim Stadel (zur Getreidelagerung) benötigte man nur ein vertikales Abteil (Schrote, die manchmal auch noch horizontal geteilt war). Hier waren bis zu zwanzig Besitzer keine Seltenheit.

Selbst beim Wohnhaus tat man sich zusammen. Zwei bis drei Familien bauten ihr Haus gemeinsam: jede Familie war nun Eigentümerin eines Stockwerks, der Estrich gehörte in der Regel dem Besitzer im obersten Stockwerk, die Keller wurden strikt getrennt und mit eigenen Zugängen versehen. Stockwerkeigentum, das als rechtliche Besitzform in der Schweiz erst seit ca. 1970 existiert, gab es bei den Wallisern (Walsern) schon seit Urzeiten.

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