Wassercheer z'Üssärbärg
[Wasserkehr in Ausserberg]
aus:Ausserberg und sein Wasser. Zusammengestellt von Felix Schmid und seinen Schülern im Winter 1960 - 61. Zweite, erweiterte Auflage, 1981, Eigenverlag
Auf diesen Tesseln wurden die einzelnen Anrechte (teilweise pro Eigentümer und Wiese) genauestens notiert.
Quelle: F.G. Stebler
Wassercheer z'Üssärbärg
Auf diesen Tesseln wurden die einzelnen Anrechte (teilweise pro Eigentümer und Wiese) genauestens notiert.
Quelle: F.G. Stebler
Der Wasserkehr in Ausserberg
aus: Ausserberg und sein Wasser. Zusammengestellt von Felix Schmid und seinen Schülern im Winter 1960 - 61. Zweite, erweiterte Auflage, 1981, Eigenverlag
Um Mitte April, in ganz schneearmen Jahren sogar um Mitte März musste in Ausserberg das Bewässern der Wiesen aufgenommen werden. Es hiess: «D Siene sind im Cheer»(Die Suonen sind im Kehr, im Zyklus). Von jetzt an wurde Tag und Nacht ohne Unterbruch bewässert. Nur am Sonntag, zwischen 6 und 12 Uhr, war das Bewässern verboten, damit ja alle Zeit hätten zum Besuch des Gottesdienstes.
Wohl kam es hie und da vor, dass einer seinen Wasserkehr verpasste (är het la firgaa) und während der verbotenen Zeit das Wasser auf seine durstige Wiese leitete. Aber wehe, wenn er erwischt wurde! Da hatte er mit einer saftigen Busse zu rechnen-, denn Polizisten und Flurhüter hatten die strenge Pflicht, aufzupassen und allfällige Sünder zu verzeigen.
Der Wasserkehr verlief nach altüberlieferter Ordnung, ursprünglich eingeteilt nach Familien. Es gingen ursprünglich z. B. so und so viele Viertel an Martigo, Heynigo, Thelerro, Naterro, Biinerro usw.(aus den Eigennamen Martig, Heynen, Theler etc.). Mit der Zeit wurde daraus eine richtige Wissenschaft, diesem Wasserkehr von Anfang bis zum Schluss nachzählen zu können, eine Wissenschaft, die nur mehr wenige Geübte beherrschten.
Der Tag war in vier Viertel eingeteilt: der Morgenviertel von 4 bis 9 Uhr der Mittagsviertel von 9 bis 14 Uhr der Vesperviertel von 14 bis 20 Uhr der Nachtviertel von 20 bis 4 Uhr Der Nachtviertel dauerte länger, und wer in der Nacht bewässern musste, hatte den Vorteil, das Wasser länger benützen zu können. Mancher war froh darum.
Zerstückelung, Erbschaft, Kauf und Verkauf (das Wasserrecht ging jeweils mit dem Grundstück mit) hatten zur Folge, dass einer zum Bewässern seines Gütleins sich oft zwei- und dreimal auf den Weg machen musste, heute eine Stunde, morgen vielleicht zwei Stunden usw. Wie viele Stunden da nur für den Weg verbraucht wurden, kann man heute kaum mehr ermessen.
Ein Wasserkehr ist die Zeit, die es braucht, bis alle Wiesen an einer Wasserleitung bewässert sind. So dauert heute noch ein Wasserkehr auf dem Gemeindegebiet von Ausserberg
am Niwwärch 21 Tage
an der Mittla 18 Tage
an der Undra 21 Tage
an der Maanerra 16 Tage
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wasserkehr an Niwwärch, Undra und Mittla neu eingeteilt, soweit als möglich zusammengelegt, und jedem Besitzer von Grundgütern schriftlich zugestellt, so dass sich heute jeder selber nachrechnen kann, wann seine Wiese zu bewässern sei. Alle Viertel erhielten gleich viele Stunden und auch am Sonntagvormittag darf heute bewässert werden.
Zwei-, dreimal im Sommer, je nach Bedürfnis, gibt es Acherwasse,r Ackerwasser. Am Sonntag nach dem Hochamt gibt der Weibel bekannt, welche Tage dafür bestimmt sind. An diesen Tagen werden von morgens sechs bis abends sechs Uhr nur Gärten, Äcker und Reben bewässert.