FeldarbeitWiesen / WeidenBewässern

Wasserhieter

[Wasserhüter]

Der Wasserhüter von Ausserberg

aus:Ausserberg und sein Wasser. Zusammengestellt von Felix Schmid und seinen Schülern im Winter 1960 - 61. Zweite, erweiterte Auflage, 1981, Eigenverlag

Von jeher war der Wasserhüter in Ausserberg eine wichtige Person. Er musste ein pflichtbewusster und zuverlässiger Mann sein, praktisch veranlagt, Arbeiten selbständig ausführen zu können.

Am Neujahrstag nach dem Hochamt kündete der Weibel auf dem Dorfplatz aus: «Jetzt werden die Suonen versteigert». Die meisten Männer begaben sich in die Burgerstube, entweder um selber zu steigern, oder um zu sehen, welches die Hüter für das kommende Jahr wären, einer für Undra und Mittaa, einer für das Niwwärch und ein dritter für die Maanerra aus dem Bietschtal.

Der Gemeindepräsident gab einen Stundenlohn bekannt, und dann wurde unterboten (abgschteigrot), oft bis auf einen bescheidenen Betrag. In der Krisenzeit der Dreissiger Jahre nicht selten unter 20 Rappen. Die neuen Hüter hatten ihre Unterschrift unter das Protokoll zu setzen und übernahmen damit für ein Jahr die Verantwortung über die lebenswichtigen Suonen. Anfang April, in schneearmen Jahren bereits im März, mussten Arbeiter angestellt werden zum «Wärchu», d.h. die Leitungen wurden gründlich instandgestellt, die Winterschäden behoben, um Unterbrüchen während der Wässerzeit möglichst vorzubeugen.

Von jetzt an hatte der Hüter mindestens einmal pro Woche einen Kontrollgang auszuführen, in kritischen Zeiten sogar täglich, hier einen kleinen Schaden zu beheben, dort einem grösseren vorzubeugen. Oft hatten seine Arbeiter den höheren Stundenlohn als er; dafür waren aber dann seine Stunden bezahlt vom Aufbruch im Dorf, während die Arbeiter für den Weg zur Arbeit nicht entschädigt wurden.

Nicht selten kam es vor, dass eine Wasserleitung plötzlich unterbrochen wurde. Da hatte der Wässerer, der also gerade das Wasser benutzte, der Leitung nachzugehen; oft war dies ein Weg bis zu zwei Stunden. Er musste das Wasser im Baltschiedertal ableiten und den Unterbruch sofort dem Hüter melden. «Am Tag bis uf du Schadu, in der Nacht bis uf d'Hejine» (am Tag bis auf den Schaden, in der Nacht bis zum Beginn der Felswände), so lautet noch heute das ungeschriebene Gesetz.

Jetzt musste sich der Wasserhüter sofort auf den Weg machen und den Schaden selber in Augenschein nehmen. Konnte er diesen nicht selber beheben, musste er so rasch als möglich Arbeiter aufbieten, damit der Wasserkehr möglichst rasch wieder weitergehen konnte. War dieser unterbrochen (äs het gletzt), musste der Hüter darum besorgt sein, dass das Bewässern sofort wieder aufgenommen wurde; denn ein längerer Unterbruch, besonders in trockenen Zeiten, blieb nicht ohne Schaden für Wiesen und Äcker.

Am Ende des Jahres musste der Wasserhüter abrechnen, und alle, die im Laufe des Jahres an den Suenen Arbeit geleistet hatten, bekamen ihr Guthaben am "Kalaster" (Gemeindesteuern) gutgeschrieben. Seit einem Jahrzehnt hat die Gemeinde einen Gemeindearbeiter angestellt, und zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört noch heute der Unterhalt der Wasserleitungen.

VS, 7. 12. 2010
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