Waldnutzung

Brännstoff: Äscht, Rinda, Tannuzapfe, Wurzelsteck

Brennstoff: Äste, Rinde,Tannzapfen, Wurzelstöcke

Jede burgerliche Familie bekam jährlich aus den Burgerwäldern unentgeltlich Losholz, Loossholz, wobei gewöhnlich drei Familien gemeinsam ein Los zogen. Dies ergab pro Feuerstelle rund 2,5 bis 3 Kubikmeter, Bräholz, was jedoch zur Deckung des Brennholzbedarfs bei weitem nicht ausreichte. Ich würde sagen, dass das nicht zur Hälfte für das ganze Jahr genügte, so ein Zeitzeuge. Erst seit der Mitte des 20. Jahrhunderts brachten der elektrische Strom, Erdöl und Erdgas Entlastung. Bis dahin musste man immer für alles Holz im Wald holen, das heisst fürs Kochen, für das Heizen im Winter, für das Waschen. Wer selber etwas Privat­wald besass, bezog die nötige Ergänzung zum knappen Losholz von dort. Die anderen waren angewiesen auf das Astholz, das beim Holzen anfiel, auf das Dürr- und Lawinenholz, das vom Boden aufgelesen wurde, auf die dürren Äste, die man von den Bäumen herunter holte sowie auf die dürren Bäume, die versteigert wurden.

Äste fielen erstens direkt beim Holzen an. Wenn die drei Familien, die dem gleichen Los zugeteilt waren, zusammen das angezeichnete Holz holen gingen, wurden die gefällten Bäume üssggaschtet, die Escht durch drei geteilt und im Winter mit dem Schlitten heim­gebracht. Für die Gemeinde Törbel wird zudem die Tatsache hervorgehoben, dass ihre Waldfläche im Verhältnis zur Bevölkerung zu klein war, währenddem in der Nachbar­gemeinde Bürchen der Waldertrag den Bedarf überstieg, was die Bürchener zum Holz­verkauf veranlasste. In den überregionalen Verkauf gelangte nur das Stammholz, die Äste blieben liegen. DieTörbeler sammelten diese dann beigenweise, biibuwiiss, worauf ein Bürchener den zu bezahlenden Preis festlegte. Hinzu kam der aufwendige Transport von Bürchen nach Törbel: Das war für uns etwas Unwahrscheinliches, weil man manchmal zweimal am Tag Holz holen ging. Ein Weg dauerte 3 bis 4 Stunden.

Zweitens bestand in den Burgerwäldern allgemein das Recht zum Sammeln der dürren Escht. Grosse Konkurrenz und ein regelrechtes Rennen gab es nach Lawinenzügen, dort waren ja noch viele Escht obendraUf. Das regelmässige Sammeln gehörte zu den Auf­gaben der Kinder. Die einen gingen beinahe täglich, die anderen jeweils am schulfreien Mittwoch oder Donnerstag mit einer Bränta oder einer Tschiffera: Das hatte man dann zu wollen. Dabei galt es einiges Gewicht nach Hause zu tragen-, die Jüngeren vielleicht 10 kg, die Älteren und die Erwachsenen 30 bis 40 kg. Hinzu kamen die weiten Wege von einer Stunde und mehr, denn um die Dörfer herum waren die Wälder geputzt.

Im Recht auf Dürrholz war zudem enthalten, dürre Äste von den Bäumen herunterzuholen. Man verwendete dazu zum einen den Chraapfo, eine 4 bis 10 m lange Holzstange mit ei­nem Metallhaken, damit konnte man sie abreissen. Eine andere Möglichkeit bestand in einem langen Seil, an dem vorne ein Holz angebunden war, das wie ein Lasso aufgerollt und geworfen wurde, um es mit dem richtigen Schwung um den Ast zu wickeln: Da kön­nen Sie sich vorstellen, wie lange man da übte, bis man das konnte. Eine weitere Art war, den Baum hochzuklettern und die Äste abzuhacken: Wir waren da fast wie die Affen.

Zusätzlich hatten die Burger das Recht, gewisse Bäume ganz oben in den Felsen, die wegen ihres Standorts nur schlecht zu nutzen waren, ohne Loszuteilung für sich zu bean­spruchen. Geholt wurden diese Bäume von den Bergtüchtigsten, die sowieso das ganze Jahr in den Bergen waren. Es durfte aber umgekehrt im Burgerwald keineswegs jeder dürre Baum geerntet werden-, neben der erwähnten fehlenden Zugänglichkeit war ein Durchmesser von unter 16 cm entscheidend. Dickere dürre Bäume wurden ebenso wie umfangreicheres Windfallholz an Sonntagen nach der Messe vor der Kirche um billiges Geld unter den Bürgern vom Waldvogt an den Meistbietenden verkauft. In der Regel ging der Förster fleissig in den Wald, damit ihm die dürren Bäume mit dem gewissen minimalen Umfang nicht entgingen; oder manchmal sagte ihm auch jemand: Ich habe dort eine trockene Leerch gesehen. Geh sie zeichnu und bring sie zur Versteigerung. Ab Mitte September durfte man dann dürre Bäim, die der Förster nicht erwischt hatte, um sie anzuzeichnen, selber holen gehen. Überhaupt wurden in gewissen Wäldern beide Augen zugedrückt, wenn dürre Bäume geholt wurden: Eigentlich war das verboten, aber Sie müssen das so sehen, dass es gleich ist, wie wenn ein hungriger Mensch Käse und Brot nimmt.

Weitere Ergänzungen zum knappen Losholz waren die Tannzapfen (Bääje) – vor allem von der Föhre und der Fichte –, die man zum Anfeuern verwendete, wie heute die Zünd­würfel. Ein Zeitzeuge erinnert sich an seine Kindheit, als sie jeweils um sechzehn Uhr nach der Schule zum Sammeln geschickt wurden; in anderen Familien nahm man sie eher im Vorbeigehen: Man kam praktisch nie leer heim. Geholt wurden sie auch von älteren Frauen. Besonders intensiv sammelte man sie während des Zweiten Weltkriegs, als man sie an die Eisenbahn verkaufte.

Zum Anfeuern holte man zudem Flechten von den Bäumen herunter, sie brannten wie Zunder. Auch durfte man im Burgerwald die Wurzelstöcke ausgraben, teilweise wurden die Schteck wie bei der Gewinnung von Liechtholz angebohrt, mit Schwarzpulver gefüllt und gesprengt: Je mehr es sie zerschlug, desto weniger musste man dann nachher mit dem Bieli auseinander machen. Ebenfalls genutzt wurden Rindenstücke, wobei diejenigen der Arven und der Lärchen besonders begehrt waren, die heizen dann gut. Keine Spuren in den Erinnerungen derVispertaler Zeitzeugen hinterliess dagegen die Köh­lerei.

Während früher kein dürrer Ast auf dem Boden vergessen ging, werden die Kleinholz­sortimente heute kaum mehr genutzt, denn man kann ja elektrisch kochen und mit Öl heizen. Wer durch den Wald geht, sieht überall dürres Holz. Und mit einer Tschiffra im Wald fällt man direkt auf.

Martin Stuber / Matthias Bürgi: Hüeterbueb und Heitistähl. Traditionelle Formen der Waldnutzung in der Schweiz, 1800 bis 2000. Haupt, Herausgeber: Ruth und Herbert Uhl-Forschungsstelle für Natur- und Umweltschutz, Bristol-Stiftung, Zürich, www.bristol-stiftung.ch, Bern, 2011, S.  134 - 136

SV, 19. 4. 21014
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