Auf den Spuren der Walser

Umgang mit dem Walserrecht

Verlust des Walserrechts

Verlust des Walserrechtes

Das uneingeschränkte Walserrecht kannten fast nur die ersten Stammkolonien in Graubünden nämlich Davos und Rheinwald samt ihre Tochtersiedlungen Safien, Tenna und möglicherweise Vals – in Vorarlberg zumindest anfänglich die frühen Gründungen Laterns und Uga. Die Leute von Avers und Tschappina bildeten zwar Gerichtsgemeinden, besassen aber  bezüglich der Ammannwahl nur ein Vorschlagsrecht. Oft verloren die Walser ihre Rechte wieder. Den Walsern am Tannberg und in Mittelberg und Riezlern im kleinen Walsertal etwa wurde das Walserrecht 1453 von Herzog Sigismund abgesprochen, weil die Walser zwei seiner Günstlinge verhafteteten und den Schlimmeren gefangen hielten. Im Montafon wurden die von Steuern befreiten Walser 1453 auf Grund der Klagen anderer Bevölkerungsteile durch einen Gerichtsspruch gezwungen, die auf neu erworbenen Gütern liegenden Lasten zu tragen und auf «ir fryheit und herkommen als Walser» zu verzichten.

Da die Steuerfreiheit auch im liechtensteinischen Triesenberg dazu führte, dass die Walser ihre Vermögen stets vermehren konnten, während die der übrigen Bevölkerung aufgebürdete Steuerlast bedingt durch die Konzentration des Bodens in den Händen der Walser immer drückender wurde, verordnete der Landesherr Graf Rudolf von Sulz im 16. Jahrhundert, die Steuerfreiheit der Walser sei fallen zu lassen, und ab dem frühen 17. Jahrhundert hatten die Walser dem Landesherrn die Fastnachtshenne abzuliefern, das Symbol der Leibeigenschaft schlechthin.

Verschiedentlich verzichteten die Walser freiwillig auf ihre Rechte, wenn sie ihre unwirtlichen Höhensiedlungen mit fruchtbareren Gefilden in Tallagen vertauschten, wo sie sich dem Flurzwang der Talorte zu unterwerfen hatten.

Walserrecht in italienischen Walsersiedlungen

Die italienischen Walsekolonien kamen im 14. Jahrhundert unter die Herrschaft der zwei Herzogtümer Mailand und Savoyen mit der Gebirgskette zwischen dem Lys- und Sesiatal als Grenze. Abgesehen von Pomatt, das sich schon früh auf ein gutes Gewohnheitsrecht berufen konnte, ist über die rechtliche Stellung der italienischen Walsergebiete im Laufe der Jahrhunderte wenig bekannt. 1487 genehmigte Gian Galeazzo Maria Sforza, Herzog von Mailand, das von Pomatter Leuten verfasste, 60 Artikel umfassende «Thalbuch», und 1493 wurde vom gleichen Herzog ein 20 Artikel beinhaltender Nachtrag anerkannt. Sowohl Macugnaga als auch die Siedlungen im Sesia- und im Lystal genossen mit der Zeit ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, weil sie von der fortgeschrittenen Autonomie in benachbarten italienischen Gemeinden profitieren konnten.

In allen Walsergebieten wurden bis ins 19. Jahrhundert hinein die persönliche Abhängigkeit aufgehoben und die ständischen Unterschiede ausgeglichen.  

VS, 21.9.21
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Literatur

Literatur über die Walser.

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Zug nach Rätien

Streifzug durch die Walsergebiete.

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Walserrecht

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