Rechte der Walser

Der Friede von Macugnaga/Saas Almagell 1291

Walliser Rechtsquellen

Der Friedensvertrag von Saas-Almagell von 1291 (Vollversion) zeigt auf eindrückliche Art und Weise, was im Spätmittelalter am wichtigsten war: Sicherheit. In einer Zeit, in welcher der Handel über die Pässe blühte (sieh auch Gotthard/Simplon), brauchten die Händler Sicherheit vor Raubüberfällen.

So schlossen die Leute von Macugnaga und  von Ancasca einerseits und diejenigen vom Saaser- und Mattertal andrerseits im Jahre 1291 einen Friedensvertrag. Im Wesentlichen ging es darum, Streitigkeiten nicht durch Gewalt auszutragen, sondern vor ein Schiedsgericht zu
bringen. Nach heutigem Sprachgebrauch würde man wohl sagen, es ging um „Frieden durch Recht“.

Man vereinbarte, was man tun wollte und tun konnte, um Überfälle, Diebstähle, Brandschatzungen etc. zu verhindern. Neben den Grafen nahmen an diesen Verhandlungen auch Vertreter der Leute der Täler als gleichberechtigte Partner teil. Und sie erhielten –oder sie erstritten sich- im gleichen Vertrag auch Zugeständnisse von diesen Grafen,Zugeständnisse, welche im Kern so etwas wie der Beginn von Selbstverwaltung war.

So gesehen, könnte man mit Fug und Recht behaupten, diese Friedensverträge oder Landfriedensbündnisse waren der Quell oder Ursprung der Selbstverwaltung in Walser- Gebieten.

Der Vertrag von Saas Almagell ist nicht etwa einmalig. In der Innerschweiz kennen wir zum Beispiel den berühmten Bundesvertrag zur Gründung der Eidgenossenschaft. Ähnliche Verträge wurden aber zum Beispiel auch abgeschlossen zwischen den Leuten vom Goms unddem Valle Antigorio (Friede von Binn, 1407).

Kurze Inhaltsangabe

  • Original- Stao, Sion, A.C.S., Blandrate
  • Publiziert: Gremaud; Jean, Documents relatifs à l’histoire du Valais (1876), Text II, 1021
  • Siehe auch Rizzi, Enrico: Walser Regestenbuch ( 1991), Seite 64

Inhaltsangabe

Im Jahre 1291 wurde zwischen den Leuten von Macugnaga, vom Valle Ancasa, dem Saastal und Mattertal und einigen Adeligen (u. a. die Grafen von Blandrate) ein Friedensvertrag unterzeichnet, der u. a. folgende Punkte enthielt:  

  1. Die streitenden Parteien beendigen ihre Händel und schliessen einen Frieden,  welcher folgende Parteiungen einschliesst: Jocelin und Johann de Blandrate, Adelige aus den Tälern südlich des Monte Rose, die Leute von Saas- und Nikolaital (inklusive Zermatt), vom Vallée d’Anzasca und von Macugnaga.
  2. Die Bewohner des Anzascatals und von Macugnaga sowie die Minenarbeiter und andere Personen sollen ohne Furcht vor Angriffen ins Wallis reisen können.
  3. Graf Jocelin von Blandrate verpflichtet sich, Raubzüge zum Nachteil der Leute von Macugnaga und des Anzascatals zu unterlassen und verbietet seinen Unterstellten, solche Raubzüge zu unternehmen.
  4. Dafür wird dem Graf der Durchzug mit seinem Gefolge, sei dies nun bewaffnet oder unbewaffnet, gestattet.    

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