Erbleihe
Definition der Walliserrechte.
Die 'freie' Erbleihe war im Hoch- und Spätmittelalter nicht allgemein üblich. Bei freier Erbleihe konnte man relativ frei über den geliehenen Boden verfügen und ihn auch an seine Söhne weitervererben.
Erbleihe
2021-02-18T11:31:08
Dies ist ein außerordentlich günstiges Besitz- und Nutzungsrecht. Allmählich konnten die Walser so aus dem Status von Leihleuten (Lehensleuten) zu Grundeigentümern werden.
Im Davoser Freiheitsbrief wird diese freie Erbleihe wie folgt umschrieben: Dasselbig gut söllend sie ewigklich besitzen. Vnnd wenne sie ihren zins verrichtend, so sind sie frey vnd habend mit nieman nüdt ze schaffen. (siehe Davoser Freiheitsbrief, Abschnitt 2)