Genossenschaft

Alpgnossuschaft

[Alpgenossenschaft]

Grundsätzlich wird die Alp gemeinsam genutzt. Das Weidland gehört der genossenschaftlich organisierten Alpkorporation oder Alpgeteilschaft. Die Kuh- und Alprechte sind in sehr unterschiedlichen Mengen Besitz der einzelnen Alpgeteilen oder Genossenschafter. Die Alpgeteilen können aus einem einzigen Dorf oder aus mehreren Weilern stammen, in einzelnen Fällen sogar aus Nachbargemeinden.

Jedes Jahr wählen die Alpgeteilen das für den Betrieb der Alp benötigte Personal.

Arbeiten wie das Räumen der Wiesen, das in Stand stellen der Wege und Gebäude, Erstellen und Unterhalt von Bewässerungssystemen usw. werden von den Genossenschaftlern im Gemeinwerk "Gmeiwäärch" erledigt.

Quellen:
  • Zeugen der Vergangenheit im Wallis von heute. (Maiarbeiter der französischen Originalfassung Dr. Roae-Claire Schüle und Dr. Walter Ruppen übertrugen den Text ins Deutsche). Staat Wallis (DEKS), Sitten, 1975, S. 28 f.
Kurztitat: Zeugen...
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Alpreglä

[Alpreglement]

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